Die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH veröffentlicht hiermit gemäß § 17 Abs. 2 und 3 ARegV sowie § 27 StromNEV die Netzentgelte für das Jahr 2024. Die Netzentgelte wurden auf Basis der gemäß § 24 Abs. 3 ARegV angepassten Erlösobergrenze für das Jahr 2024 neu berechnet.

Die Erlösobergrenze für das Jahr 2024 ist gemäß § 17 Abs. 1 ARegV die Grundlage für die Bestimmung der Netzentgelte sowie der Entgelte für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung.

Die mit dieser Veröffentlichung bekannt gegebenen neuen Preise und Regelungen für die Nutzung des Verteilnetzes gelten ab dem 01. Januar 2024.

Preisblatt Netznutzung 2024

vorläufiges Preisblatt Netznutzung 2025

Vermiedene Netznutzungsentgelte

Netznutzung

Am 01.01.2009 beginnt die erste Regulierungsperiode gemäß der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 29.10.2007.

Hiernach hat die Regulierungsbehörde für jedes Kalenderjahr der Regulierungsperiode eine Erlösobergrenze festzulegen, auf deren Basis der Netzbetreiber seine Netznutzungsentgelte kalkuliert.

Die Leistungspreise für die Nutzung des Netzes beziehen sich auf einen Zeitraum von einem Jahr (Jahresleistungspreise). Bei der Preisstellung für Aushilfsenergie und Lieferung von Notstrom beziehen sich die Leistungspreise auf einen Monatszeitraum. Die Konzessionsabgabe richtet sich nach den gültigen Abgabesätzen der Gemeinde Dillingen/Saar. Alle in den Preisblättern genannten Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Umsatzsteuer hinzuzurechnen ist.

Einheitliche Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung

Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität.

 - Festlegung der Bundesnetzagentur (BNA) BK 6-06-009 vom 11.07.2006

Gemäß Ziff. 6 Satz 10 der o.a. Festlegung zeigen wir an, dass wir derzeit von der Option nach Ziff. 6 Satz 1 gegenüber der folgenden Vertriebsorganisation Gebrauch machen:

Stadtwerke Dillingen / Saar GmbH

Feldstr. 40

66763 Dillingen