Die Mehr-/Mindermengen gemäß § 13 Abs. 2 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) ergeben sich bei Entnahmestellen mit Standardlastprofil (SLP) und temperaturabhängigen Lastprofil (TLP) aus der Differenz zwischen der auf Basis einer Prognose vom Lieferanten in den Bilanzkreis eingespeiste Energie und an der Lieferstelle tatsächlich entnommenen Energie.

Als Grundlage der Ermittlung dient der Praxisleitfaden „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und –mindermengen“ des BDEW (ehem. VDN) vom 28.09.2007.

Die Preise sind unter folgenden Link abrufbar:

http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Mehr-_Mindermengenabrechnung?open

Die Preise verstehen sich als reine Energiepreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Netznutzungsentgelt, die Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G-Aufschlag) und die Konzessionsabgabe werden unabhängig davon erhoben.