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Stadtwerke Dillingen/Saar
Netzgesellschaft mbH
Feldstraße 40, 66763 Dillingen
Telefon: 06831 9747 - 113
Telefax: 06831 9747 - 650
E-Mail: netzmanagement@swdsaar-netz.de
TSM-Zertifizierung


Öffentliche Bekanntgabe
Der Netzbetreiber Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH ist ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederspannungs- anschlussverordnung (NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S. 2477) jedermann an sein Niederspannungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Strom zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH zur NAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.
Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBEltV begründet worden sind, sowie für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Strom nutzen.
Darüber hinaus gelten die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen auch für alle bis zum 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse mit Wirkung des auf diese Bekanntmachung folgenden Tages.
Die gesamten Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen sind im Internet veröffentlicht und liegen in den Geschäftsräumen der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH aus. Auf Verlangen werden sie den Anschlussnehmern und Anschlussnutzern unentgeltlich ausgehändigt.
Die Anfrage zur Herstellung und Änderung von Netzanschlüssen finden Sie hier. Einfach Formular ausfüllen und an die Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH senden.
Erdarbeiten
Die Kosten für die Herstellung und anschließende Verfüllung des Leitungsgrabens und des Kopfloches für die Anbindung an die Hauptversorgungsleitung sind nach den Ausführungsbestimmungen der technischen Vorschriften für die Verlegung von Hausanschlussleitungen für die Versorgung mit Strom, Erdgas und Trinkwasser ermittelt. Somit stellen die angegebenen Beträge für die Erdarbeiten jeweils die Höchstbeträge für das Kopfloch und je lfdm. Leitungsgraben dar. Sollten auf Grund der örtlichen Gegebenheiten niedrigere Kosten entstehen, werden diese bei der Abrechnung der Anschlusskosten berücksichtigt. Die Ausführung der Erdarbeiten und der Einbau der Hausanschlusseinführung im Mauerwerk erfolgt grundsätzlich nur durch von uns beauftragte Unternehmen.
Bei der tatsächlichen Herstellung der o.g. Arbeiten können sich durch örtliche Gegebenheiten unvorhersehbare Änderungen bezüglich der Leitungslängen ergeben. Die tatsächliche Länge des Hausanschlusses hängt im wesentlichen von den vor Ort notwendigen Maßnahmen ab. Die Berechnung erfolgt ab Grundstücksgrenze bis Hausanschlusskasten.
Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Zeitpunkt der Fertigstellung jeweils gültigen Steuersatz berechnet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Elektromeister oder an die Sachbearbeiter Hausanschlüsse. Dort erhalten Sie auch Informationen über die Geschäftsbedingungen und die Vertragsgrundlagen.