Stadtwerke Dillingen/Saar
Netzgesellschaft mbH

Feldstraße 40, 66763 Dillingen

Telefon: 06831 9747 - 113
Telefax: 06831 9747 - 650

E-Mail:  netzmanagement@swdsaar-netz.de

Mit der im Herbst 2022 beschlossenen Gesetztesänderung des Energiesicherheitsgesetzes (EnSiG) wurde die Begrenzung der Einspeiseleistung aufgrund der sog. 70%-Regelung bei PV-Anlagen bis 7kW aufgehoben. 

Für wen gilt die Aufhebung der 70%-Regelung?

  •  Neuanlagen mit einer installierten Leistung ≤ 25 kWp die ab dem 15.09.2022 in Betrieb genommen werden, unterliegen nicht länger der 70-%-Regelung 
  • Bestandsanlagen mit Inbetriebnahmedatum bis einschließlich 14.09.2022 und einer installierten Leistung ≤ 7 kWp können ab 01.01.2023 die Aufhebung der 70-%-Regelung bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber anzeigen.

Ob Ihre Anlage dieser Regelung unterliegt, finden Sie auf Ihrem Inbetriebnahmeprotokoll.

Hinweis: Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung > 7 kWp (Inbetriebnahme bis einschließlich 14.09.2022) müssen die netzdienliche Steuerung nach § 9 Abs. 2 Nr. 3 EEG 2021 (70%-Regelung oder Funkrundsteuerempfänger) weiterhin erfüllen.

Welche Auswirkungen hat die Aufhebung der 70%-Regelung in der Praxis?

In der Praxis erreicht eine PV-Anlage in den wenigstens Fällen ihre Maximalleistung. Es gibt daher nur wenige Tage im Kalenderjahr, an welchen die Wirkleistungsbegrenzung greifen würde. Somit liegt die tatsächliche Leistung Ihrer Erzeugungsanlage häufig unter 70 % der installierten Leistung. Des Weiteren ist zu beachten, dass die 70-%-Wirkleistungsbegrenzung am Netzanschlusspunkt gilt, etwaiger Eigenverbrauch ist davon nicht betroffen. 

30 % mehr Leistung sind nicht automatisch 30 % mehr Ertrag.  

Diverse Studien und branchenweite Untersuchungen zeigen, dass eine Aufhebung der Leistungsbegrenzung von 70 % auf 100 % durchschnittlich nur bis zu 3 Prozent mehr Jahresertrag erbringen würde. Dadurch ergibt sich entsprechend nur ein geringer Mehrerlös pro Jahr.