Stadtwerke Dillingen/Saar
Netzgesellschaft mbH

Feldstraße 40, 66763 Dillingen

Telefon: 06831 9747 - 113
Telefax: 06831 9747 - 650

E-Mail:  netzmanagement@swdsaar-netz.de

So wird´s gemacht

Alle Schritte von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaik-Anlage, Ihres Speichers oder Ihres BHKWs bis maximal 30 kW auf einem Grundstück am vorhandenen Netzanschluss. 

Um Ihnen den Anschluss Ihrer Erzeugungsanlage bis 30 kW so einfach wie möglich zu gestalten, sind die folgenden Schritte notwendig:

1. Netzanfrage und Anmeldung

Für die Netzanfrage und die Anmeldung benötigen Sie die Anhänge E1, E2 und E3 des VDE-Formular AR-N4105:2018-11. Dies ist zu finden unter folgendem Link: https://www.vewsaar.de/fileadmin/dokumente/Installateure/Downloads/Formulare/VDE-AR-N-4105-Formulare-Erzeugungsanlagen_NS-Netz.pdf

Diese reichen Sie bitte per Mail an eeg@swd-saar.de ein.

2. Prüfung

Nach Ihrer Anmeldung prüfen wir, ob Ihre geplante Erzeugungsanlage am vorhandenen Netzanschluss angeschlossen werden kann. Hierfür müssen alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Sollten noch Unterlagen fehlen, werden wir diese bei Ihnen anfordern. 

3. Information zum Anschluss

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von uns eine verbindliche Aussage, ob am vorhandenen Netzanschluss Ihre geplante Erzeugungsanlage angeschlossen werden kann. 

4. Errichtung, Fertigmeldung & Inbetriebsetzung

Mit dem Anhang E8 des VDE-Formular AR-N4105:2018-11 zeigt Ihre Elektrofachkraft an, dass Ihre Anlage errichtet, geprüft und fertig gestellt wurde. Die Anlage isst bereit in Betrieb gesetzt zu werden. Sofern wir den Messstellenbetrieb übernehmen sollen, beauftragt Ihre Elektrofachkraft auch den Einbau der Messeinrichtung bei uns. 

Wichtiger Hinweis! Bitte teilen Sie uns den Inbetriebnahmetermin für den Dauerbetrieb Ihrer Erzeugungsanlage rechtzeitig mit. Um Klärungsaufwand zu vermeiden, sollte dieser Termin bei allen Meldungen (MaStR und BAFA) gleichlautend angegeben werden. Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist bei Privilegierung nach dem EEG und KWKG wichtig für die vergütungsrelevanten Fragen. 

5. Anmeldung im Marktstammdatenregister

Bitte denken Sie daran, dass Sie Ihre EEG- oder KWK-Anlage bei deren Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren müssen. Diese Registrierung ist Vergütungsvoraussetzung und ist uns im Rahmen der Inbetriebnahme nachzuweisen.

Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen für die Registrierung Ihrer Anlage: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

Ihre Speicheranlage müssen Sie im MaStR separat anmelden. 

Damit Sie vom Tag der Inbetriebnahme an die volle Einspeisevergütung erhalten, ist es erforderlich, dass Sie Ihre EEG- bzw. KWK-Anlage innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme im MaStR registrieren.

Antworten der Bundesnetzagentur (BNetzA) auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/faq.html

6. Messeinrichtung (Zähler)

Nach der Meldung der Fertigstellung der Kundenanlage durch den Installateur erfolgt der Einbau der Messeinrichtung. 

Gemäß § 9 EEG ist bei Ihrer Anlage spätestens mit dem Einbau eines intelligenten Messsystem (iMSys) sicherzustellen, dass wir oder andere Berechtigte jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen können.

Gemäß § 9 EEG ist bei Ihrer Anlage spätestens mit dem Einbau eines intelligenten Messsystem (iMSys) sicherzustellen, dass wir oder andere Berechtigte jederzeit die Ist-Einspeisung abrufen können.

7. Vertragsverhältnis

Nach dem Einbau der Messeinrichtung erhalten Sie von uns die Vertragsunterlagen zur Erzeugungsanlage. Hier müssen Sie Angaben zu Umsatzsteuerregelung treffen und die Erklärung gem. § 19 Abs. 4 und 5 EEG 2023 ausfüllen. 

Die Erklärung zu § 19 Abs. 4 und 5 EEG 2023 können Sie auch im Vorfeld mittels folgendem Formular erklären: https://www.vewsaar.de/fileadmin/dokumente/Installateure/Downloads/Formulare/para19_VEW-SAAR-Formular_16022023.pdf

8. Vergütung des Stroms

Text und Dokumente folgen!