Am 1. Januar 2009 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien - EEG 2009 - in Kraft getreten.

Ab diesem Zeitpunkt müssen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie der Bundesnetzagentur gemeldet werden.

Die Meldung muss durch den Betreiber der Anlage erfolgen und ist Voraussetzung dafür, dass dieser vom Netzbetreiber eine Vergütung nach EEG §§ 32 und 33 erhält.

Die Meldepflicht betrifft alle Photovoltaikanlagen, die in das öffentliche Netz einspeisen und ab 1. Januar 2009 in Betrieb gehen.

Gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 EEG muss der Anlagenbetreiber der Bundesnetz- agentur den Standort und die Leistung der Anlage melden.

Weitere Informationen zur Meldepflicht finden Sie auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.