Seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 hat der Aufbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen stark zugenommen. Im Mittelspannungsnetz der Stadtwerke Dillingen Saar Netzgesellschaft mbH kann es aufgrund der Einspeisung regenerativ erzeugter Energie bereits heute zu Netzüberlastungen kommen.

Natürlich sind wir bestrebt, diese Netzengpässe schnellstmöglich durch Netzausbau, -optimierung und -verstärkungsmaßnahmen zu beseitigen.

Trotzdem werden weitere regenerative Energieerzeugungsanlagen an das Netz der Stadtwerke Dillingen Saar Netzgesellschaft mbH angeschlossen. Um den weiteren Zubau zu ermöglichen, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden, wurde das Einspeisemanagement eingeführt.

Weitere technische Spezifikationen finden Sie in unseren jeweiligen Technischen Anschlussbedingungen

Vorgaben zum Einspeisemanagement für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 100 kWp

Gemäß § 6 Abs. (2) EEG 2012 (neue Fassung) sind Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (PV-Anlagen) mit einer installierten Leistung ≤ 100 kWp und Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2012 technisch so auszurüsten, dass sie in das Einspeisemanagement einbezogen werden können.

Unter Einspeisemanagement versteht man die Reduzierung der Wirkleistung von Erzeugungsanlagen bis zu deren kompletter Abschaltung im Falle von Netzengpässen.

Demnach müssen Anlagenbetreiber von PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 30 kWp und höchstens 100 kWp Ihre Anlagen technisch so ausstatten, dass der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung  bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann. Die Umsetzung dieser Vorgabe erfolgt mittels eines Rundsteuerempfängers.

Anlagenbetreiber von Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 30 kWp haben ein Wahlrecht. Sie können ihre Anlage entweder  mit einem Rundsteuerempfänger zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung ausrüsten lassen oder die maximale Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt ihrer Anlage mit dem Netz auf 70% der installierten Leistung begrenzen.

Darüber hinaus ergeben sich durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 17.08.2012 - unter Berücksichtigung von § 6 (2) in Verbindung mit § 66 (1) Ziffer 2 EEG 2012 (neue Fassung) - neue technische Vorgaben für Photovoltaikanlagen mit einer installierten Solarmodulleistung von mehr als 30 kWp und höchstens 100 kWp, deren Inbetriebnahme nach dem 31.12.2008 und vor dem 01.01.2012 liegen.

Die erforderlichen Rundsteuerempfänger können unter der Telefonummer: 06831/9747-0 bezogen werden.

Vorgaben zum Einspeisemanagement für Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung größer 100 kW(p)

Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung > 100 kWp müssen gemäß § 6 (1) EEG 2012 mit technischen Einrichtungen ausgestattet sein, mit denen der Netzbetreiber jederzeit

  • die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann
  • die jeweilige Ist- Einspeisung abrufen kann.

Bei weiterführenden Fragen richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Emailadresse info@swd-saar.de