Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Alle 3 Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.

Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027

Der Grundversorger Strom im Netz der Stadtwerke Dillingen/Saar Netzgesellschaft mbH wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt, die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 übernimmt die:

Stadtwerke Dillingen/Saar GmbH
Feldstraße 40
66769 Dillingen
Tel:  06831 9747 - 0
Fax:  06831 9747 - 220
www.swd-saar.de

 

Nach § 38 EnWG befinden sich Letztverbraucher, welche Energie (Strom und/oder Gas) beziehen, ohne dass dieser Bezug einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, in Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung für Strom und Gas wird vom jeweils aktuellen Grundversorger des Netzgebietes durchgeführt. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgungsbelieferung sind auf der Interseite des Grundversorgers zu finden.